Lippstadt.
Licht. Leben. Lärm.
Etwas abgewandelt, aber passt schon.
Lippstadt ist mit seinen um die 70.000 Einwohnern gerade noch in der Größe nach meinem Geschmack.
Leider leider ist das Verkehrskonzept nicht wegen der Verwaltung, sondern vielmehr wegen der Vetternwirtschaft und provinziellen oder vielleicht doch besser: wegen seiner altertümlichen Einstellungen noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen.
Einzelne Vertreter des Einzelhandels, konservative, bzw. altmodische Ratsmitglieder schützen ihre vermeintlichen Pfründe und kommen immer wieder mit Ideen aus den 60er Jahren.
„Der Einzelhandel stirbt, wenn die Leute nicht mit dem Auto vor den Laden fahren können!“
Na, wenn das stimmen sollte, dann wäre die Lange Straße eine Wüste.
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In den letzten Jahren kommt dazu, dass die alten Säcke –so wie ich– auf einmal entdecken, dass sie in 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts sich keine laut knatternde Harley oder ähnliche lärmerzeugende Motorräder leisten konnten.
Das holen haben sie nachgeholt.
Und nun knattern sie vorzugsweise im Bereich Katholische Krankenhaus,, Cappelstraße, Poststraße herum und nerven die Leute. Nerven mich.
Dazu kommt die ungesunde Mischung von Bildungsferne, Narzißmuss, Egoismus mit einer gehörigen Portion Rücksichtslosigkeit.
Mal abgesehen davon, dass sie Nerven und Umwelt strapazieren, gibt es in der StVO den Hinweis auf „unnützes Hin- und Herfahren“, der zugegebenermaßen leider umstritten ist. Ich persönlich denke da an §1:
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„[...] (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. [...]“
Und da finde ich im Absatz 2 doch sehr passend das Wort „unvermeidbar“
Und dass, diese Lärmbelästigungen durchaus Folgen haben können zeigt dann dies:
„[...] (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über 1. das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr nach § 1 Absatz 2, [...] verstößt. [...]“
Und da die Kommune auch im Verkehrsbereich gegen Gesundheitsbeeinträchtigungen vorgehen muss, wie uns der Abgasskandal ja zeigt, so ist die Stadt Lippstadt auch hier in der Pflicht.
Leider leider scheint aber dieser Aspekt keine öffentliche Berücksichtigung zu finden.
Vielleicht beschäftigt dies in Zukunft ja auch für Lippstadt die Gerichte.
Mal sehen. Ist ja Wahlkampf.